Auch unbekannte oder nur teilweise beschriftete Medien können angefragt werden. Hilfreich sind alle vorhandenen Informationen auf Kartons, Spulen, Etiketten oder Begleitunterlagen. Fehlende technische Angaben wie Spurzahl, Geschwindigkeit oder Rauschunterdrückung können bei der technischen Prüfung untersucht werden.